Hinweisgebersystem (Whistleblowing)

Die SNCT stellt einen Meldekanal zur Verfügung, über den Verstöße gegen gesetzliche, regulatorische oder ethische Vorschriften im beruflichen Zusammenhang vertraulich gemeldet werden können. Das System wurde gemäß dem luxemburgischen Gesetz vom 16. Mai 2023 zum Schutz von Hinweisgebern eingerichtet.

Wer kann melden?
Jede Person, die Informationen über einen Verstoß im beruflichen Zusammenhang erhalten hat (Mitarbeitende, Praktikanten, Bewerber, Lieferanten, Subunternehmer, Geschäftspartner sowie Mitglieder von Leitungs- und Aufsichtsorganen).

Schutz
Die Vertraulichkeit der Identität des Hinweisgebers wird gewährleistet. Repressalien gegen Personen, die in gutem Glauben handeln, sind verboten.

Wichtiger Hinweis
Dieser Meldekanal ist ausschließlich für Hinweisgebermeldungen bestimmt. Beschwerden zu technischen Kontrollen, Terminen, Bescheinigungen, Rechnungen oder sonstigen Dienstleistungen der SNCT sind über die üblichen Kontaktwege einzureichen.

Meldung abgeben

Externe Meldung
Informationen zu externen Meldungen finden Sie beim Office des signalements des Justizministeriums.