Wenn Sie einen Gebrauchtwagen, der älter als vier Jahre alt ist, kaufen, müssen Sie bei der Zulassung ein gültiges Untersuchungszertifikat vorlegen. Vergessen Sie nicht, den Verkäufer darum zu bitten, sonst wird die Zulassungsstelle (SNCA) Sie auffordern, eine neue Hauptuntersuchung durchführen zu lassen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug bei einem Autohändler in Luxemburg erwerben, werden die administrativen Aufgaben, wie die Hauptuntersuchung oder das Anbringen des Nummernschilds, häufig vom Verkäufer übernommen, der Ihnen das Fahrzeug fahrbereit und verkehrstüchtig übergibt.
Beim Import oder Kauf eines Fahrzeugs im Ausland ist das Zertifikat der Hauptuntersuchung eines Fahrzeugs aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder der Schweiz bei einer Zulassung in Luxemburg prinzipiell gültig.
Achtung, das Zertifikat der Hauptuntersuchung im Ausland muss die Gültigkeitsdauer, die im luxemburgischen Gesetz vorgeschrieben ist, einhalten. In Frankreich zum Beispiel sieht das Gesetz einen Zeitraum von zwei Jahren vor, der zwischen jeder Hauptuntersuchung liegen muss.
Wenn Sie ein Fahrzeug aus Frankreich importieren möchten, das älter als sechs Jahre ist, dessen letzte Hauptuntersuchung ein Jahr und einige Monate zurückliegt (Zertifikat in Frankreich noch gültig), wird Sie die luxemburgische Zulassungsstelle (SNCA) auffordern, eine neue Prüfung vornehmen zu lassen (Gültigkeitsdauer in Luxemburg: ein Jahr).
Ja, die HU wird von der SNCA (KFZ-Zulassungsstelle) anerkannt, solange die Gültigkeitsdauer nicht die in Luxemburg überschreitet.
Nein, alle Anhänger unter 750 kg (Kategorie O1) müssen keiner HU unterzogen werden.
Darf die Hauptuntersuchung in einem anderen Land durchgeführt werden?
Nein, man muss sich an ein in Luxemburg zugelassenes Unternehmen für technische Kontrollen wenden, um die Hauptuntersuchung eines Fahrzeugs, das in Luxemburg zugelassen ist, durchführen zu lassen.
Bei welchen Partnern der SNCT kann ich ebenfalls die HU vornehmen lassen?
Eine Liste mit unseren zugelassenen Partnern finden Sie hier.
Ja, sofern sie die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs erfüllen.
Nein, die SNCT prüft ausschließlich den Zustand und die Maße der Reifen. Es ist jedoch zwingend erforderlich, dass die Reifenprofile auf jeder Achse gleich sind. Die Kontrolle der angemessenen Reifen (Winterreifen) obliegt der Polizei.
Nein, es müssen immer Reifen des gleichen Typs angebracht werden, entweder alles Sommerreifen oder alles Winterreifen.
Mein Fahrzeug hat getönte Scheiben, kann ich damit die HU bestehen?
Nur die hinteren Scheiben und die Heckscheiben dürfen getönt sein.
Eine Warnweste und ein Warndreieck müssen vorgewiesen werden.
Es wird aber dringend empfohlen, so viele Westen wie Mitfahrer, den Fahrer eingeschlossen, mitzuführen!
Ein Feuerlöscher ist nur bei Lastenfahrzeugen und Kleinlastwagen verpflichtend.
Achtung, selbst wenn ein Wohnmobil als PKW (M1) zugelassen ist und somit keine Pflicht zum Mitführen eines Feuerlöschers besteht, wird es dringend empfohlen, einen an Bord zu haben!
Nein, für Motorräder ist ein Warndreieck nicht Pflicht (Trikes und Quads ausgenommen). Die Warnweste hingegen ist notwendig.
Nur für Lastfahrzeuge (> 3,5 t).
Ja, es ist erlaubt, das Fahrzeug innerhalb Luxemburgs zur Prüfstelle zu fahren.
Theoretisch ist ein Termin notwendig, aber die SNCT hat immer ein paar offene Slots für solche Fälle frei.
Nein, das ist nicht möglich (gesetzliche Pflicht).
Nein, aber es besteht die Möglichkeit, dass die Versicherungsgesellschaft eine Kopie des Versicherungszertifikats über nachfolgende E-Mail Adresse an die SNCT übermittelt: info@snct.lu
Wenn das Fahrzeug die Hauptuntersuchung nicht bestanden hat, erlaubt Ihnen ein Zertifikat mit einer Gültigkeitsdauer von 28 Tagen folgende Fahrstrecken:
(Gesamter Rechtstext nachzulesen in Artikel 4bis des geänderten Gesetzes vom 14. Februar 1955)
Damit Sie die Ergebnisse der Hauptuntersuchung leichter verstehen, finden Sie untenstehend eine Farbübersicht, die die wichtigsten Aspekte erläutert:
Ein grünes Feld steht für:
Ein oranges Feld steht für:
Ein rotes Feld steht für:
Die Hauptuntersuchung für E-Autos läuft gleichermaßen ab wie eine Untersuchung bei Fahrzeugen mit klassischem Antrieb, ausgenommen der Abgasuntersuchung.